Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
Eine Grafschaft wird zum Fürstentum
Als Ergebnis einer Folge von Landesteilungen innerhalb der thüringischen Grafschaft Schwarzburg bildete sich zwischen 1570 und 1599 der Territorialstaat Schwarzburg-Rudolstadt, der 1710 in den Rang eines Fürstentums erhoben wurde. Das Herrschaftsgebiet der Schwarzburg-Rudolstädter erstreckte sich mit Ober- und Unterherrschaft auf einem Territorium von knapp 1000 km². Residenzstadt blieb bis 1918 Rudolstadt. Das Fürstentum ging 1920 im Freistaat Thüringen auf.