Leistungen & Bildrechte
Nutzung von digitalem Bildmaterial aus dem Fotoarchiv des Museums
Möchten Sie Bilder von Objekten aus unseren Sammlungen nutzen, sind Sie verpflichtet, uns eine genaue Angabe zur Art der Nutzung mitzuteilen. Für Ansichten der historischen Räumlichkeiten ist die Genehmigung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten einzuholen. Unsere Vergütungen richten sich nach Art und Umfang der Nutzung und gelten grundsätzlich nur für eine einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck. Die Eigentumsverhältnisse am Objekt/digitalen Bildmaterial sind im Fotonachweis der Veröffentlichung anzugeben.
Bei Veröffentlichung ist ein Belegexemplar innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen an das Museum zu senden.
Bearbeitungsgebühr | 5 € |
Einmalige Reproduktion in Buch bzw. Zeitschrift | 25 € |
Reproduktion auf Einband und Titelblatt | 35 € |
Wiedergabe als Standfoto in Film, Video, Fernsehen, Internet | 50 € |
Reproduktion für gewerbliche Zwecke | 100 € |
Die Neuaufnahme von Objekten erfolgt im Fotoatelier Lösche Rudolstadt. Die jeweils aktuelle Preisliste ist dort anzufragen unter (0) 3672 | 42 27 84.
Bei Veröffentlichungen, die als Werbung für unser Museum verstanden werden können, ist nach Absprache eine Reduzierung der Gebühren möglich.
Schädlingsbekämpfung für Museumsobjekte mit feuchtegeregeltem Warmluftverfahren
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Seit 2025 ist die Nutzung unserer feuchteregulierten thermischen Schädlingsbekämpfung nun auch für externe Nutzer möglich. Genaueres zum Verfahren der Behandlung entnehmen Sie bitte hier.
Die Kammer besitzt die Innenmaße H 257 cm, B 265 cm, T 393 cm und ein maximales Nutzungsvolumen von 26,76 m³. Die Entgelte verstehen sich derzeit als Nettopreise ohne Ausweis von Umsatzsteuer und gelten bei Selbstanlieferung. Der vereinbarte Preis erhöht sich im Falle einer zukünftigen Umsatzsteuerpflicht des vereinbarten Entgelts um die gesetzliche geschuldete und dann durch die Rechnung gesondert auszuweisende Umsatzsteuer.
Bei Fragen zur Umsetzung oder der Machbarkeit mit ihren Objekten kontaktieren Sie uns gerne!



Basisentgelt pro genutztem m³ der Kammer | 100 € |
Basisentgelt bei bis zu 25%iger Nutzung der Kammer | 350 € |
Basisentgelt bei bis zu 50%iger Nutzung der Kammer | 650 € |
Basisentgelt bei kompletter Nutzung der Kammer | 1000 € |